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So funktioniert der Restaurant-Pass
Auf den
folgenden Seiten stellen sich die teilnehmenden Restaurants vor und
laden Sie mit jeweils einem Gutschein zu einem gemütlichen Essen
ein. Sie werden feststellen, dass Sie "Herzlich willkommen" sind!
Besuchen
Sie die Restaurants mindestens zu zweit! Denn
bei Bestellung ab 2 Hauptgerichten Ihrer
Wahl von den offiziellen Speisekarten, haben sich die
teilnehmenden Restaurants verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung
für das preisniedrigste bestellte Hauptgericht anzuerkennen.
Sollten die bestellten Hauptgerichte preisgleich sein, haben sich die
Restaurants ebenfalls verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für
eines davon anzuerkennen.
WICHTIG!!!
Der Restaurant-Pass muss beim Bestellen der Hauptgerichte
vorgelegt werden - aber keine Angst, dies ist für den reibungslosen
Bonier- und Kassierablauf nötig, ohne nachträglich Stornierungen
vornehmen zu müssen.
Herausgetrennte Einzelgutscheine, ohne Pass, haben keine Gültigkeit.
Es muss sich jeder Gast mindestens 1 Getränk zu den Hauptgerichten bestellen.
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Gutscheine keine Gültigkeit
haben bei :
- Sonderveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Vereins-, Geburtstags-, Weihnachtsfeiern, Sonderaktionen, usw.
- zwischen Weihnachten und Neujahr (24.12 bis einschl. 01.01)
- am Muttertag, Ostern, Pfingsten
- bei Lieferservice und Mitnahme von Speisen
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Bitte beachten Sie auch die Sonderregelungen auf den Gutscheinen. Gegenseitiges
Einladen mit dem Gutschein sowie eine Barauszahlung der Gutscheine
ist nicht möglich.
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Selbstverständlich, können Sie sich, telefonisch oder persönlich
bei dem jeweiligen Gastwirt über etwaige Ausnahmen erkundigen.
Bitte beachten Sie auch die Sonderregelungen auf den Gutscheinen.
Gegenseitiges Einladen mit dem Gutschein sowie eine Barauszahlung
der Gutscheine ist nicht möglich
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Alle Inserenten haben sich dem Herausgeber gegenüber verpflichtet,
die Gutscheine zu den angegebenen Bedingungen einzulösen.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung, wenn ein Gutschein
vom Inserenten nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst
werden kann. Dies gilt insbesondere bei Geschäftsauflösung,
Insolvenz, usw.
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Vertragspartner bei Einlösung des Gutscheines ist auschließlich
der Inserent (z.B. Gastwirt), er haftet bei evtl. Meinungsverschiedenheiten
und evtl. Schadenersatzansprüchen.
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Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die Inhalte von
in diesem Pass genannten Internetadressen und deren Links. Für
obengenannte Adressen und Links sind ausschließlich die Betreiber
verantwortlich.
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Alle Reche, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung
sowie der Übersetzung vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf
in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes
Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert
oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet,
vervielfältigt oder verbreitet werden.
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Wenn möglich, reservieren Sie bitte, um Wartezeiten zu vermeiden.
Auf Ihren Besuch freuen sich die beteiligten Gastwirte aus Ansbach
und Umgebung
FAIR
PLAY
Auf
Ihren Besuch freuen sich Ihre Gastgeber aus Ansbach und Umgebung!
Worüber sie sich nicht freuen :
- wenn z.B. zwei Hauptgerichte auf mehrere Personen auf- geteilt werden
Diese Einladungen sind ein Geschenk Ihrer Gastgeber - danken Sie es mit
ein paar netten Worten!
In
diesem Sinne "Guten Appetit und FAIR PLAY" |
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