So funktioniert der Restaurant-Pass

Auf den folgenden Seiten stellen sich die teilnehmenden Restaurants vor und laden Sie mit jeweils einem Gutschein zu einem gemütlichen Essen ein. Sie werden feststellen, dass Sie "Herzlich willkommen" sind!

Besuchen Sie die Restaurants mindestens zu zweit! Denn bei Bestellung ab 2 Hauptgerichten Ihrer Wahl von den offiziellen Speisekarten, haben sich die teilnehmenden Restaurants verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für das preisniedrigste bestellte Hauptgericht anzuerkennen. Sollten die bestellten Hauptgerichte preisgleich sein, haben sich die Restaurants ebenfalls verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für eines davon anzuerkennen.

WICHTIG!!!
Der Restaurant-Pass muss beim Bestellen der Hauptgerichte vorgelegt werden
- aber keine Angst, dies ist für den reibungslosen Bonier- und Kassierablauf nötig, ohne nachträglich Stornierungen vornehmen zu müssen.

Herausgetrennte Einzelgutscheine, ohne Pass, haben keine Gültigkeit.
Es muss sich jeder Gast mindestens 1 Getränk zu den Hauptgerichten bestellen.

  • Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Gutscheine keine Gültigkeit haben bei :
    - Sonderveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Vereins-, Geburtstags-, Weihnachtsfeiern, Sonderaktionen, usw.
    - zwischen Weihnachten und Neujahr (24.12 bis einschl. 01.01)
    - am Muttertag, Ostern, Pfingsten
    - bei Lieferservice und Mitnahme von Speisen
  • Bitte beachten Sie auch die Sonderregelungen auf den Gutscheinen. Gegenseitiges Einladen mit dem Gutschein sowie eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
  • Selbstverständlich, können Sie sich, telefonisch oder persönlich bei dem jeweiligen Gastwirt über etwaige Ausnahmen erkundigen. Bitte beachten Sie auch die Sonderregelungen auf den Gutscheinen. Gegenseitiges Einladen mit dem Gutschein sowie eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich
  • Alle Inserenten haben sich dem Herausgeber gegenüber verpflichtet, die Gutscheine zu den angegebenen Bedingungen einzulösen. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung, wenn ein Gutschein vom Inserenten nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst werden kann. Dies gilt insbesondere bei Geschäftsauflösung, Insolvenz, usw.
  • Vertragspartner bei Einlösung des Gutscheines ist auschließlich der Inserent (z.B. Gastwirt), er haftet bei evtl. Meinungsverschiedenheiten und evtl. Schadenersatzansprüchen.
  • Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die Inhalte von in diesem Pass genannten Internetadressen und deren Links. Für obengenannte Adressen und Links sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
  • Alle Reche, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
  • Wenn möglich, reservieren Sie bitte, um Wartezeiten zu vermeiden. Auf Ihren Besuch freuen sich die beteiligten Gastwirte aus Ansbach und Umgebung
  • FAIR PLAY

    Auf Ihren Besuch freuen sich Ihre Gastgeber aus Ansbach und Umgebung! Worüber sie sich nicht freuen :
    - wenn z.B. zwei Hauptgerichte auf mehrere Personen auf- geteilt werden
    Diese Einladungen sind ein Geschenk Ihrer Gastgeber - danken Sie es mit ein paar netten Worten!

    In diesem Sinne "Guten Appetit und FAIR PLAY"

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